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DocReport Schweiz (nDSG)

Datenschutzerklärung für die Schweiz

Stand: 2026 | Konform mit revidiertem nDSG (SR 235.1), DSV & Art. 321 Ziff. 1 StGB

Schweizer Auftragsdatenbearbeitungsvertrag (ADBV)

Für Schweizer Arztpraxen, Gemeinschaftspraxen und Spitalambulatorien stellen wir einen rechtlich geprüften Mustervertrag gemäss Art. 9 nDSG und Art. 321 Ziff. 1 StGB bereit.

1. Betreiber und Auftragsbearbeiter

Verantwortlicher Betreiber der Plattform und Auftragsbearbeiter im Sinne von Art. 9 nDSG ist:
be.smart business solutions (Inhaber: Sebastian Hammer), Traminerweg 5, 68309 Mannheim, Deutschland.
E-Mail: privacy@docreport.eu / info@be-smart-business.de. USt-IdNr.: DE313900155.

2. Gesetzliche Grundlagen & Berufsgeheimnis

Diese Erklärung richtet sich an Ärztinnen, Ärzte, medizinische Praxisassistentinnen (MPA) und Spitäler in der Schweiz. Massgebliche Rechtsgrundlagen sind das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG, SR 235.1), die Datenschutzverordnung (DSV) sowie Art. 321 Ziff. 1 StGB (Ärztliches Berufsgeheimnis). DocReport fungiert als technische Hilfsperson im Sinne von Art. 321 Ziff. 1 StGB und unterliegt denselben strengen Vertraulichkeitspflichten wie das Praxispersonal.

3. Zero-Trust Client-Side Pseudonymisierung im Browser

Um den Schutz von Patientendaten lückenlos zu gewährleisten, setzt DocReport eine vorgelagerte Pseudonymisierung direkt im Webbrowser der Ärztin oder des Arztes um:

  • Patienten-Identifikatoren: Namen, Telefonnummern, Adressen und Geburtsdaten werden im Arbeitsspeicher des Browsers maskiert.
  • AHV- & Versichertennummern: Schweizer AHV-Nummern (Format 756.xxxx.xxxx.xx) und VEKA-Nummern werden lokal durch synthetische Platzhalter ersetzt.
  • Praxiskennungen: GLN (Global Location Number) und ZSR-Nummern verbleiben in der lokalen Browser-Sitzung.

An die Sprach- und Tarifmodelle werden ausschliesslich pseudonymisierte medizinische Sachverhalte übertragen. Die Rückauflösung erfolgt ausschliesslich im RAM des Browsers.

4. Datenstandort & Bekanntgabe ins Ausland (Art. 16 nDSG / Anhang 1 DSV)

Die KI-Inferenz erfolgt über isolierte Vertex AI Instanzen im ISO-27001-zertifizierten Google Cloud Rechenzentrum in Frankfurt am Main (Region europe-west1, Deutschland). Es gilt eine strikte Zero Data Retention Policy: Klinische Eingaben und Transkripte werden weder protokolliert noch zum Training von KI-Modellen verwendet.

Gemäss Anhang 1 der Datenschutzverordnung (DSV) hat der Schweizerische Bundesrat festgestellt, dass die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union einen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Eine Bekanntgabe ins Ausland im Sinne von Art. 16 Abs. 1 nDSG ist somit ohne gesonderte Genehmigung des EDÖB zulässig.

5. Abrechnung & Zahlungsabwicklung via Stripe

Abonnementsgebühren für Schweizer Leistungserbringer werden in Schweizer Franken (CHF) über den zertifizierten Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. abgewickelt. Es werden keine Kreditkartendaten auf Servern von DocReport gespeichert.

6. Rechte der betroffenen Personen

Praxisinhabende und Patienten haben im Rahmen des nDSG jederzeit das Recht auf Auskunft (Art. 25 nDSG), Berichtigung (Art. 32 nDSG) sowie Löschung ihrer Daten. Anfragen können formlos an privacy@docreport.eu gerichtet werden.