AHO 002 – Ausführliche Erstordination mit Anamnese & Status
Ausführliche Erstordination mit umfassender Eigen- und Fremdanamnese sowie Ganzkörperstatus. 150 Punkte im österreichischen Ärztehonorar-System (AHO 2026).
Gebührenrechtlicher Hinweis: Orientierungswerte gem. freier Honorarvereinbarung (§ 1152 ABGB) / ÖÄK-Honorarrichtlinien; gesetzliche Kostenerstattung für Wahlärzte gem. § 131 & § 131c ASVG (WAHonline, 80 % des jeweiligen Kassentarifs von ÖGK, SVS oder BVAEB).
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Häufige Fragen
Was ist AHO Position 002?
AHO Position 002 (Ausführliche Erstordination mit Anamnese & Status) steht für: Ausführliche Erstordination mit umfassender Eigen- und Fremdanamnese sowie Ganzkörperstatus. Die Leistung wird in den Autonomen Honorarrichtlinien (AHO) mit 150 Punkten bewertet und hat einen ärztlichen Orientierungswert von 75.00 € (Faktor 1,0x gem. § 1152 ABGB).
Wie viel erstattet die Krankenkasse (ÖGK, SVS, BVAEB) für AHO 002?
Gemäß § 131 und § 131c ASVG (WAHonline) erstattet die gesetzliche Krankenkasse Wahlärztinnen und Wahlärzten 80 % des Betrags, den sie bei einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung aufwenden müsste. Der Differenzbetrag kann über eine private Kranken-Zusatzversicherung geltend gemacht werden.
Kann AHO 002 automatisch abgerechnet werden?
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