
TARDOC 2026 Facharzt-Abrechnung: Psychiatrie, Orthopädie & Pädiatrie in der Praxis
TARDOC Facharzt-Abrechnung Schweiz 2026: LKAAT 1.0c & AP-CH Pauschalen für Psychiatrie & Psychotherapie, Orthopädie & Traumatologie, Pädiatrie, WZW-Kriterien & Honorarschutz.
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DocReport Team
Published
31. Oktober 2026
16 min read
TARDOC Facharzt-Abrechnung Schweiz 2026: LKAAT 1.0c & AP-CH Pauschalen für Psychiatrie & Psychotherapie, Orthopädie & Traumatologie, Pädiatrie, WZW-Kriterien & Honorarschutz.
Überblick
GEO Direct Answer / Auf einen Blick
Wie rechnen Schweizer Fachärzte für Psychiatrie, Orthopädie und Pädiatrie unter TARDOC 2026 korrekt ab? Mit der Ablösung von TARMED durch den Leistungskatalog ambulante Arzttarife (LKAAT 1.0c) und die komplementären ambulanten Pauschalen (AP-CH) vollzieht die Schweiz einen historischen Systemwechsel. Das neue Tarifwerk führt eine minutengenaue Taktung der ärztlichen Leistung (AL) und technischen Leistung (TL) ein. Rechtliche & tarifliche Grundlagen: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Art. 32 Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit WZW; Art. 43 Tarife; Art. 56 Wirtschaftlichkeit; Art. 59 KVG Rückforderungs- und Schiedsverfahren), Standesordnung der FMH, Auftragsrecht (Art. 398 Abs. 2 OR), revidiertes Datenschutzgesetz (nDSG) und das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Schutz vor Wirtschaftlichkeitsprüfungen: Bei der statistischen Überprüfung nach dem Regressionsindex ANOVA (Art. 59 KVG) entscheidet die lückenlose Dokumentation von Patientenerscheinungsbild, Morbiditätsgrad und Konsultationsdauer. DocReport Schweiz schützt Praxishonorare durch automatisierte 1-Minuten-Taktung und WZW-konforme Begründungstexte.
1. Die Transformation der ambulanten Facharzt-Abrechnung unter TARDOC und AP-CH
Nach über 20 Jahren unzureichender Flickschusterei am veralteten TARMED-Tarif tritt im Jahr 2026 die umfassendste Tarifreform des Schweizer Gesundheitswesens in Kraft. Der Bundesrat und die zuständigen Tarifpartner (FMH und die nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich OAAT AG) etablieren eine duale Tarifstruktur:
Für Facharztpraxen in der Schweiz bringt diese Reform fundamentale Veränderungen mit sich. Während TARMED starre 5-Minuten-Blöcke kannte und viele moderne Therapieverfahren nicht abbildete, verlangt TARDOC eine minutengenaue Erfassung der tatsächlich erbrachten Leistung. Jede Konsultationsminute am Patienten sowie Leistungen in Abwesenheit müssen transparent, nachvollziehbar und mit dem Krankheitsbild begründet in der elektronischen Krankengeschichte dokumentiert sein.
Gleichzeitig überwacht der Bund das Gebot der Kostenneutralität scharf. Werden Leistungen lückenhaft oder unpräzise begründet, drohen unmittelbare Rechnungskürzungen durch Schweizer Krankenversicherer und KVG-Tarifprüfstellen oder gar existenzbedrohende Rückforderungsverfahren nach Art. 59 KVG.
Mit DocReport TARDOC Schweiz erfassen Fachärztinnen und Fachärzte ihre Konsultationsminuten und fachspezifischen Ziffern vollautomatisch während des Patientengesprächs.
- TARDOC (Leistungskatalog ambulante Arzttarife LKAAT 1.0c): Ein moderner Einzelleistungstarif für Konsultationen, differenzierte Diagnostik, fachärztliche Beratungen und konservative Therapien im Sprechzimmer.
- Ambulante Pauschalen (AP-CH): Standardisierte Vergütungspauschalen für definierte ambulante Eingriffe (beispielsweise Arthroskopien, Kataraktoperationen oder perkutane Infiltrationen in standardisierten Eingriffsräumen).
2. Psychiatrie und Psychotherapie im TARDOC-System 2026
Kaum ein Fachbereich war unter dem bisherigen TARMED-System mit derart restriktiven Zeitlimiten und bürokratischen Hürden belegt wie die Psychiatrie und Psychotherapie. Das TARDOC-Tarifwerk bringt für Psychiaterinnen und Kinder- und Jugendpsychiater wesentliche Verbesserungen, verlangt jedoch eine stringente Dokumentationsdisziplin:
1. Die Sprechzimmer-Konsultation und minutengenaue Gesprächstaktung
Im LKAAT 1.0c wird die psychiatrische und psychotherapeutische Grundkonsultation nach klaren Minutenschritten abgerechnet:
2. Leistungen in Abwesenheit des Patienten (LiA)
Psychiatrische Praxen verbringen einen grossen Teil ihrer Arbeitszeit ausserhalb des direkten Patientenkontakts. TARDOC bildet diese Leistungen differenziert ab:
3. Krisenintervention und Notfallpsychiatrie
Bei akuter Dekompensation, florider Psychose, akuter Suizidalität oder schwerer Selbst- bzw. Fremdgefährdung greifen spezifische TARDOC-Notfall- und Kriseninterventionspositionen. Diese sind mit höheren Taxpunkten bewertet, erfordern jedoch zwingend die Dokumentation des unmittelbaren Handlungsbedarfs, der ergriffenen Deeskalationsmassnahmen und des getroffenen Sicherheitskonzepts.
4. Das Anordnungsmodell für psychologische Psychotherapie
Seit der Einführung des Anordnungsmodells verordnen Ärztinnen und Ärzte psychologische Psychotherapie. Im TARDOC 2026 sind die ärztliche Verordnungs- und Überprüfungsfunktion (Erstverordnung über 15 Sitzungen, Zwischenbeurteilung und allfällige Verlängerung) mit spezifischen TARDOC-Ziffern hinterlegt. Die Krankengeschichte muss nachweisen, dass die Zwischenbesprechung zwischen Facharzt und Psychotherapeut persönlich oder telefonisch stattgefunden hat.
- Minutengenaue Zeiterfassung: Anstelle starrer Viertelstundenblöcke wird die tatsächlich mit dem Patienten oder dessen Angehörigen verbrachte Gesprächszeit erfasst. Überschreitet eine therapeutische Sitzung die übliche Standarddauer (beispielsweise bei schweren affektiven Störungen, Traumatherapie oder akuten Suizidalitätsabklärungen), muss der Mehraufwand klinisch plausibel begründet werden.
- Kombination von ärztlicher und psychotherapeutischer Leistung: TARDOC trennt präzise zwischen somatisch-ärztlicher Untersuchung/Medikationsanpassung (ärztliche Leistung AL) und spezifischen psychotherapeutischen Interventionen.
- Aktenstudium und Therapieplanung: Vor- und Nachbereitung komplexer Psychotherapiesitzungen, Evaluation von Vorberichten und psychometrischen Testbatterien.
- Interdisziplinärer Austausch: Telefonische und schriftliche Fallbesprechungen mit Zuweisern, Spitex-Diensten, Beistandschaften (KESB) und Sozialarbeitern.
- Verfassen von Berichten: Detaillierte Arztberichte an Krankentaggeldversicherer (KTG) oder kantonale IV-Stellen (siehe auch unseren Spezialbeitrag zu Suva-Unfallmeldungen und IV-Verlaufsberichten).
- Voraussetzung für die Anerkennung: Krankenversicherer kürzen LiA-Ziffern regelmässig, wenn in der Dokumentation lediglich "Aktenstudium" vermerkt ist. Erforderlich ist die genaue Angabe: *"12 Minuten Studium des stationären Austrittsberichts der psychiatrischen Universitätsklinik und Abgleich des Medikationsplans."*
3. Orthopädie, Traumatologie und Chirurgie: Die Schnittstelle von TARDOC und ambulanten Pauschalen (AP-CH)
Für orthopädische, unfallchirurgische und sportmedizinische Praxen bringt das Jahr 2026 die komplexeste tarifliche Abgrenzung überhaupt: das Zusammenspiel von TARDOC-Einzelleistungen im Praxisalltag und ambulanten Pauschalen (AP-CH) bei invasiven Eingriffen.
1. Konservative Orthopädie als TARDOC-Einzelleistung
Die alltägliche orthopädische Sprechstunde wird über TARDOC nach LKAAT 1.0c abgerechnet:
2. Ambulante Pauschalen (AP-CH) im ambulanten OP-Zentrum
Führt die Praxis kleinere operative Eingriffe im eigenen praxiseigenen Operationssaal oder in einem ambulanten Tageszentrum durch, greifen die neuen ambulanten Pauschalen AP-CH:
3. Bildgebung in der orthopädischen Praxis: Sonografie und Röntgen
Im LKAAT 1.0c werden apparative Leistungen streng getrennt:
4. Kostenträger-Differenzierung: UVG vs. KVG
In der Traumatologie ist die genaue Kostenträgerzuordnung entscheidend:
flowchart TD
A["Patientenfall Orthopädie / Traumatologie"] --> B{"Art der Behandlung?"}
B -- "Konservative Sprechstunde & Diagnostik" --> C["TARDOC Einzelleistung (LKAAT 1.0c)"]
C --> C1["Minutenbasierte Grundkonsultation"]
C --> C2["Sonografie Bewegungsapparat (AL + TL)"]
C --> C3["Praxis-Infiltration / Schmerztherapie"]
B -- "Strukturierter ambulanter Eingriff (OP / Saal)" --> D["Ambulante Pauschale (AP-CH)"]
D --> D1["Arthroskopie Knie / Schulter"]
D --> D2["Metallentfernung / Osteosynthese"]
D --> D3["Karpaltunnel-Dekompression"]
C --> E["Kostenträger-Clearing"]
D --> E
E --> F["KVG: Kantonaler Taxpunktwert"]
E --> G["UVG / MTK: Fester Taxpunktwert 0.92 CHF"]- Eingehende klinisch-orthopädische Untersuchung: Gelenkfunktionsprüfungen, Stabilitätsprüfungen, Bewegungsausmasse nach der Neutral-Null-Methode.
- Infiltrationen und Schmerztherapie: Gelenkpunktionen, intraartikuläre Infiltrationen (z.B. Hyaluronsäure oder Kortikoide), Triggerpunktinjektionen und periradikuläre Infiltrationen. TARDOC unterscheidet präzise zwischen einfacher Punktion und bildgesteuerter Infiltration.
- Konservative Fraktur- und Bandbehandlung: Anlegen und Wechseln von Stütz- und Gipsverbänden, Schienenversorgungen und Wundkontrollen (unter Aufteilung in ärztliche Leistung AL und delegierte Leistung der Medizinischen Praxisassistentin MPA).
- Eingriffe wie diagnostische Kniegelenksarthroskopien, Metallentfernungen an Hand oder Fuss, Triggerfinger-Spaltungen oder Hallux-Operationen werden mit einer festen Fallpauschale vergütet.
- Die Abgrenzungsfalle: Die Pauschale deckt sämtliche Leistungen am Tag des Eingriffs im Operationsbereich ab (inklusive Saalmiete, Material und Anästhesie). Konsultationen an vorangehenden Tagen (Indikationsstellung, präoperative Aufklärung) sowie postoperative Verlaufskonsultationen zur Wundkontrolle nach Abschluss des Pauschalzeitraums werden hingegen weiterhin als TARDOC-Einzelleistung verrechnet. Fehlt in der Abrechnung die genaue zeitliche Zuordnung, droht die vollständige Streichung der Einzelleistungen durch die Kassen!
- Ärztliche Leistung (AL): Befundung, Bildanalyse und Dokumentation durch die qualifizierte Fachärztin oder den Facharzt.
- Technische Leistung (TL): Betriebskosten für das Ultraschall- oder digitale Röntgengerät, Abschreibungen, Wartungsverträge und MPA-Assistenz.
- Qualifikationsvoraussetzungen: Für Ultraschall des Bewegungsapparats verlangt TARDOC den lückenlosen Nachweis des entsprechenden Fähigkeitsausweises (SGUM / FMH). Ohne hinterlegten Fähigkeitsausweis im Praxisinformationssystem werden die Taxpunkte für die ärztliche Leistung automatisch zurückgewiesen.
- UVG / MTK: Fester Taxpunktwert von 0.92 CHF bundesweit.
- KVG: Kantonal vereinbarte Werte zwischen 0.82 CHF und 0.96 CHF (siehe kantonale Taxpunktwert-Tabelle).
- Zur Dokumentation von Listenverletzungen beachten Sie unbedingt die 8 Kategorien unfallähnlicher Körperschädigungen nach Art. 6 Abs. 2 UVG.
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4. Pädiatrie und Kinder-/Jugendmedizin: Entwicklungsdiagnostik und Erschwernisse
Kinderärztinnen und Grundversorgerpraxen mit hohem pädiatrischem Anteil stehen im Abrechnungsalltag vor besonderen Herausforderungen: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen; Konsultationen dauern oft länger, erfordern Fremdanamnesen und erhebliche Geduld:
1. Entwicklungspädiatrische Vorsorgeuntersuchungen
TARDOC 2026 stärkt die Vorsorgemedizin durch spezifische, strukturierte Positionen für die altersdefinierten Vorsorgeuntersuchungen (Vorsorge 1. Monat, 2, 4, 6, 12, 18, 24 Monate sowie 4 und 6 Jahre):
2. Besondere Erschwernisse und Zeitzuschläge
Im TARMED führten lange pädiatrische Konsultationen regelmässig zu Honorarverlusten, da Zeitlimiten rigide gekappt wurden. TARDOC ermöglicht eine gerechtere Abbildung:
3. Elterngespräche ohne Anwesenheit des Kindes
Oft ist es medizinisch geboten, delikate Themen (Verdacht auf ADHS, Verhaltensauffälligkeiten, Trennungssituationen der Eltern, psychische Belastungen) ohne das Kind zu besprechen. TARDOC enthält klare Leistungspositionen für Beratungen von Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen in Abwesenheit des Patienten. In der Krankengeschichte muss zwingend vermerkt sein, warum die Abwesenheit des Kindes aus therapeutischen Gründen indiziert war.
- Strukturierte Erfassung: Überprüfung von Somatometrie (Perzentilenkurven nach WHO/Schweizer Gesellschaft für Pädiatrie SGP), Motorik, Sprachentwicklung, sozialer Interaktion und Sinnesorganen.
- Delegation an die MPA: Körpermasse, Gewicht, Kopfumfang, Sehtests und Hörtests können an die Medizinische Praxisassistentin delegiert und als MPA-Leistung nach LKAAT 1.0c (AK-Ziffern) abgerechnet werden.
- Dokumentationspflicht bei unkooperativen Kindern: Weint ein Säugling anhaltend oder verweigert ein Kleinkind die Mitarbeit, sodass die Untersuchung 25 statt der üblichen 10 Minuten in Anspruch nimmt, muss dieser Umstand in der Krankengeschichte begründet werden: *"Erhöhter Zeitbedarf (18 Minuten) aufgrund ausgeprägter motorischer Unruhe und Trennungsangst bei 14 Monate altem Kleinkind. Schrittweise Annäherung, spielerische Desensibilisierung und Einbezug beider Elternteile zur Durchführung der Otoskopie."*
- Multimorbidität und chronische Erkrankungen: Bei Kindern mit Asthma bronchiale, Neurodermitis, ADHS oder Diabetes mellitus Typ 1 greifen erweiterte Betreuungspositionen.
5. Tabelle: Detaillierte Facharzt-Matrix TARDOC vs. TARMED nach Fachbereichen
- Dimension: :--- | TARMED (Altes System): :--- | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): :---
- Dimension: Allgemeine Zeittaktung | TARMED (Altes System): 5-Minuten-Raster mit rigiden Obergrenzen | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Minutengenaue Erfassung (1-Minuten-Takt AL / TL)
- Dimension: Psychiatrie: Gesprächsdauer | TARMED (Altes System): Häufige Kürzungen ab Minute 45 | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Flexible Taktung mit klinischer Begründung
- Dimension: Psychiatrie: LiA (in Abwesenheit) | TARMED (Altes System): Oft pauschal abgelehnt oder minimiert | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Detaillierte LiA-Ziffern für Aktenstudium & Helferkonferenzen
- Dimension: Orthopädie: Eingriffe | TARMED (Altes System): Reine Einzelleistungsabrechnung (Überlastung) | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Trennung: TARDOC Sprechstunde vs. Ambulante Pauschale (AP-CH)
- Dimension: Orthopädie: Ultraschall | TARMED (Altes System): Intransparente Pauschalblöcke | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Klare Trennung: AL (Befundung) und TL (Gerätetechnik)
- Dimension: Pädiatrie: Vorsorgen | TARMED (Altes System): Häufig unterbewertet gegenüber Technikleistungen | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Aufwertung der Entwicklungspädiatrie & Elternberatung
- Dimension: Pädiatrie: Überzeit bei Kindern | TARMED (Altes System): Zeitüberschreitungen kaum abrechenbar | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Begründbare Zeitzuschläge bei Erschwernisgründen
- Dimension: Delegierte MPA-Leistungen | TARMED (Altes System): Häufig vergessen oder lückenhaft vergütet | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Systematische Erfassung delegationsfähiger Leistungen
- Dimension: Rechtliche WZW-Beweiskraft | TARMED (Altes System): Reaktiv bei stichprobenartigen Beanstandungen | TARDOC 2026 (LKAAT 1.0c & AP-CH): Proaktiver Morbiditätsnachweis schützt vor Art. 59 KVG
6. Leistungen in Abwesenheit des Patienten: Die neue Transparenz im LKAAT 1.0c
Leistungen in Abwesenheit des Patienten (LiA) stehen im Fokus jeder Wirtschaftlichkeits- und Tarifprüfung. Die Prüfstellen der Krankenversicherer wenden automatisierte Algorithmen an, um Praxen mit überdurchschnittlich hohen LiA-Anteilen zu identifizieren.
Was verlangt die KVG-Rechtsprechung für LiA?
Gemäss ständiger Praxis der kantonalen Schiedsgerichte und des Bundesgerichts (BGE 133 V 37) müssen LiA-Leistungen folgende Kriterien erfüllen:
Mit DocReport TARDOC Assistent diktieren Sie LiA-Leistungen direkt beim Lesen von Vorberichten; das System generiert den rechtskonformen Begründungstext sekundenschnell.
- Unmittelbarer Patientenbezug: Die Tätigkeit muss für die konkrete Behandlung unerlässlich sein (keine allgemeinen Praxisverwaltungsarbeiten).
- Dokumentation des Inhalts: Aus dem Eintrag muss hervorgehen, welche Akten studiert, mit wem telefoniert oder welcher Bericht verfasst wurde.
- Dokumentation der exakten Dauer: Einträge wie "Aktenstudium: 20 Min." ohne inhaltliche Konkretisierung werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen vollumfänglich aberkannt.
7. Das WZW-Gebot (Art. 32 KVG) und die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Art. 56 & 59 KVG
Die Erbringung und Vergütung medizinischer Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) steht unter dem strengen Vorbehalt der gesetzlichen WZW-Kriterien gemäss Art. 32 Abs. 1 KVG:
Das statistische Prüfmodell (Regressionsindex ANOVA) nach Art. 59 KVG
Gemeinsame Tarifprüfstellen der Versicherer berechnen jährlich für jeden freiberuflichen Facharzt den statistischen Kostenindex. Mittels multivariater Varianzanalyse (ANOVA) werden Praxen derselben Facharztgruppe und Region verglichen:
Der Morbiditätsnachweis als einzige wirksame Verteidigung
Vor kantonalen Schiedsgerichten haben pauschale Behauptungen wie "meine Patienten sind kränker als der Durchschnitt" keine Aussicht auf Erfolg. Fachärzte können sich nur schützen, wenn die Krankengeschichten den Morbiditätsbias patientenindividuell belegen:
- Wirksamkeit: Die Leistung muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen zweckdienlich sein.
- Zweckmässigkeit: Die Leistung muss im konkreten Einzelfall geeignet sein, das angestrebte diagnostische oder therapeutische Ziel zu erreichen.
- Wirtschaftlichkeit: Von mehreren wirksamen und zweckmässigen Alternativen ist die kostengünstigste Massnahme zu wählen.
- Liegen die durchschnittlichen Behandlungskosten pro Patient signifikant über dem kantonalen Fachgruppendurchschnitt (in der Regel Index > 120–130), gilt die Praxis als statistisch unwirtschaftlich ("Aussreisser").
- Die Prüfstelle leitet ein förmliches Verfahren nach Art. 59 KVG ein und fordert Honorarrückzahlungen in Höhe von mehreren zehntausend bis hunderttausend Franken.
- Bei jedem Patienten mit erhöhtem Zeitbedarf müssen Begleiterkrankungen (Multimorbidität), psychosoziale Belastungen, Sprachbarrieren oder neurologische Defizite explizit als Erschwernisgründe vermerkt sein.
- Genau hier greift DocReport ein: Die Ambient-KI dokumentiert während des Diktats die klinische Komplexität automatisch als revisionssicheren WZW-Nachweis.
8. Tabelle: TARDOC-Dokumentations-Checkliste für Facharztpraxen
- Fachbereich: :--- | Typische Kürzungsfalle: :--- | Erforderliche Dokumentation für vollen Honorarerhalt: :---
- Fachbereich: Psychiatrie | Typische Kürzungsfalle: LiA-Ziffern wegen fehlender Detailbegründung gestrichen | Erforderliche Dokumentation für vollen Honorarerhalt: Nennung des konkreten Akteninhalts, Telefonpartners und der therapeutischen Konsequenz
- Fachbereich: Psychiatrie | Typische Kürzungsfalle: Zeitzuschläge bei Überlänge aberkannt | Erforderliche Dokumentation für vollen Honorarerhalt: Dokumentation von Krisenintervention, Suizidalitätsprüfung oder affektiver Dekompensation
- Fachbereich: Orthopädie | Typische Kürzungsfalle: Infiltration als einfache Punktion herabgestuft | Erforderliche Dokumentation für vollen Honorarerhalt: Dokumentation der anatomischen Lokalisation, Wirkstoffmenge und allfälligen Bildsteuerung
- Fachbereich: Orthopädie | Typische Kürzungsfalle: Einzelleistungen am OP-Tag mit Pauschale verrechnet | Erforderliche Dokumentation für vollen Honorarerhalt: Saubere zeitliche Trennung: Konsultationstage ausserhalb des AP-CH-Pauschalintervalls halten
- Fachbereich: Pädiatrie | Typische Kürzungsfalle: Erhöhter Zeitaufwand bei Kleinkindern gestrichen | Erforderliche Dokumentation für vollen Honorarerhalt: Detaillierte Begründung kindlicher Erschwernisgründe (Schreien, Abwehr, Fremdeln)
- Fachbereich: Pädiatrie | Typische Kürzungsfalle: Elterngespräch ohne Patient abgewiesen | Erforderliche Dokumentation für vollen Honorarerhalt: Begründung, warum die Anwesenheit des Kindes psychisch kontraindiziert war
9. Praxis-Kalkulation: Erlösauswirkungen und Zeitmanagement im Praxisalltag 2026
Wie wirkt sich TARDOC 2026 auf das Praxiseinkommen aus? Ein Vergleich dreier Musterpraxen zeigt das erhebliche finanzielle Potenzial einer präzisen Dokumentation:
Beispiel 1: Psychiatrische Einzelpraxis im Kanton Zürich
Beispiel 2: Orthopädische Gruppenpraxis im Kanton Bern
Beispiel 3: Kinderarztpraxis im Kanton St. Gallen
- Bisher (TARMED): Rund 15–20 % der aufgewendeten Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Helferkonferenzen wurden aus Angst vor Kürzungen gar nicht erst abgerechnet.
- Neu (TARDOC mit DocReport): Vollständige minutengenaue Erfassung aller LiA-Zeiten und konsistente Begründung bei Krisensitzungen führt zu einem Mehrertrag von rund 18'500 CHF pro Jahr bei vollständiger Prüfsicherheit.
- Bisher (TARMED): Hohe Verluste durch fehlerhafte Abgrenzung von Voruntersuchungen und konservativer Schmerztherapie.
- Neu (TARDOC & AP-CH mit DocReport): Klare Trennung zwischen Sprechstunden-Einzelleistungen und OP-Pauschalen verhindert Rechnungsrückweisungen vollständig. Zeitersparnis bei der Dokumentation: ca. 65 Minuten pro Ärztin und Tag.
- Bisher (TARMED): Massive Benachteiligung bei langen Vorsorgeuntersuchungen und aufwendigen Elterngesprächen.
- Neu (TARDOC mit DocReport): Genaue Abbildung von Erschwerniszuschlägen und MPA-Leistungen steigert die abrechenbare Honorarsumme um rund 12 %, während das Praxisteam pünktlich Feierabend machen kann.
10. Wie DocReport AI Facharztpraxen schützt: Der TARDOC-Honorarschutzschild 2026
DocReport wurde massgeschneidert für die anspruchsvollen Anforderungen von Schweizer Facharzt- und Grundversorgerpraxen entwickelt:
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- Ambient Spracherkennung mit Mundart-Verständnis: DocReport versteht Schweizerdeutsch aller Dialektregionen sowie medizinisches Hochdeutsch mit lateinischer und griechischer Fachterminologie fliessend.
- Minutengenaue TARDOC-Ermittlung (LKAAT 1.0c): Die KI erfasst die Dauer des Gesprächs und ordnet die passenden Grundkonsultations- und Zuschlagsziffern automatisch zu.
- Automatischer WZW-Begründungsgenerator: Bei Konsultationen über 20 Minuten formuliert das System die klinische Begründung nach Art. 59 KVG direkt in den Krankengeschichteneintrag.
- Nahtlose Desktop-Bridge zu Ihrem PIS: Übertragen Sie den fertigen SOAP-Eintrag und die Abrechnungsziffern mit einem einfachen Tastaturkürzel direkt in Ihr gewohntes Schweizer Praxisinformationssystem.
- Revidiertes Datenschutzgesetz (nDSG) & Art. 321 StGB: Vor jeder Verarbeitung im ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum in Frankfurt am Main (europe-west1) werden Patientennamen und Identifikatoren lokal im Browser maskiert.
11. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur TARDOC-Facharzt-Abrechnung
Werden Leistungen in Abwesenheit des Patienten im TARDOC besser vergütet?
Ja. Der Leistungskatalog LKAAT 1.0c bildet Leistungen in Abwesenheit des Patienten (LiA) wesentlich systematischer ab als TARMED. Entscheidend ist jedoch die lückenlose Dokumentation von Dauer, Anlass und Inhalt der Leistung in der Krankengeschichte, um statistischen Kürzungen durch Versicherer vorzubeugen.
Was gilt bei Überschneidungen von TARDOC-Konsultationen und ambulanten Pauschalen (AP-CH)?
Ambulante Pauschalen decken alle Massnahmen am Tag des Eingriffs im OP-Bereich ab. Konsultationen an vorangehenden Tagen zur Indikationsstellung oder postoperative Nachkontrollen nach Ablauf der definierten Pauschalphase werden weiterhin als TARDOC-Einzelleistung verrechnet. Die Termine müssen in der Rechnungsstellung taggenau abgegrenzt sein.
Gilt die 1-Minuten-Taktung für alle TARDOC-Positionen?
Die 1-Minuten-Taktung gilt insbesondere für die Konsultationspositionen der ärztlichen Leistung (AL) im Sprechzimmer sowie für Leistungen in Abwesenheit. Technische Leistungen (TL) und apparative Untersuchungen sind teilweise mit festen Taxpunktwerten hinterlegt, die gerätespezifisch tarifiert sind.
Wie schützt eine fundierte Dokumentation vor einem Schiedsgerichtsverfahren nach Art. 59 KVG?
In Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach der ANOVA-Methode können Fachärzte statistische Mehraufwände nur dann erfolgreich rechtfertigen, wenn der Morbiditätsgrad ihrer Patienten aus den Behandlungsakten hervorgeht. DocReport hinterlegt diese Erschwernisgründe standardisiert bei jedem Diktat.
Können Medizinische Praxisassistentinnen (MPA) weiterhin eigene Leistungen abrechnen?
Ja. TARDOC enthält einen dedizierten Katalog für delegierte Leistungen des Praxispersonals (AK-Ziffern). Das Vorbereiten von Untersuchungen, Blutentnahmen, Verbandswechsel oder Hörtests können strukturiert erfasst und dem Praxishonorar hinzugerechnet werden.
12. Externe Referenzen und offizielle Schweizer Tarifquellen
- Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte: FMH Ambulante Tarife & TARDOC
- Nationale Tariforganisation für den ambulanten Bereich: OAAT AG / OTMA SA
- Bundesamt für Gesundheit: BAG – Ambulante Spitalpauschalen & Einzelleistungstarif
- Bundesrechtliche Gesetzessammlung: Fedlex – Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Übersicht kantonale Tarife: TARDOC Taxpunktwerte der Schweizer Kantone 2026
- Arbeitsunfähigkeiten rechtssicher attestieren: SIM-Arbeitsunfähigkeitszeugnis Leitfaden
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Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag dient der Information von medizinischen Leistungserbringern in der Schweiz über die Tarifstruktur TARDOC und die ambulanten Pauschalen (AP-CH). Er stellt keine juristische oder steuerliche Beratung dar. Die Letztverantwortung für die korrekte Abrechnung und Dokumentation verbleibt gemäss den Standesregeln der FMH stets bei der behandelnden Ärztin bzw. beim behandelnden Arzt. DocReport AI fungiert als rein unterstützendes Assistenzsystem. <!-- schema.org MedicalWebPage Article FAQPage -->
- Tarif: DocReport Premium (Schweiz) – 119 CHF / Monat (monatlich kündbar)
- Kompatibilität: Universelle Desktop-Bridge für Schweizer Praxisinformationssysteme (PIS)
- Datenschutz: 100% nDSG- und Art. 321 StGB konform mit lokaler Client-Pseudonymisierung
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